Hausordnung

Um die Qualität des Campingplatzes garantieren zu können und den Aufenthalt für einen jeden so angenehm wie möglich zu gestalten, wurden eine Anzahl Regeln aufgestellt, an die man sich halten muß.

Anmeldung

  • Jeder Gast muß sich erst an der Rezeption melden, bevor das Zelt oder der Wohnwagen aufgestellt wird. Bei der Anmeldung empfangen Sie eine Autokarte. Diese Karte muß deutlich sichtbar für einen jeden hinter die Windschutzscheibe Ihres Autos/Campers gelegt werden.

Haftung

  • Für Unfälle, Diebstahl oder Schäden auf dem Gelände des Freizeitzentrums übernimmt die Direktion keinerlei Haftung, außer der gesetzlich festgelegten. Dies gilt auch in Bezug auf Dritte.
  • Die Gäste des Campingplatzes sind dafür verantwortlich, daß sich alle Personen, die zu Ihnen zu Besuch kommen, an die Verhaltensregeln halten. Eltern haften für das Verhalten Ihrer Kinder.
  • Campinggäste, die Schäden verursachen, haben die Pflicht, diese zu vergüten.

Verhalten auf dem Gelände

Zwischen 23.00 Uhr und 07.00 Uhr muß es auf dem Freizeitgelände ruhig sein (die Eingangsschranke ist in diesem Zeitraum ausgeschaltet). Während dieses Zeitraums ist es nicht erlaubt, sich mit einem motorisierten Fahrzeug auf dem Gelände fortzubewegeDie

  • Benutzung von Radio und Fernsehen muß derartig erfolgen, daß die Mitbenutzer des Platzes hierdurch nicht gestört werden.
  • Schneide- und Stutzarbeiten an Bäumen, Sträuchern, Hecken u.s.w. dürfen nur von Mitarbeitern des Freizeitzentrums durchgeführt werden.
  • Jede Art des offenen Feuers ist verboten.
  • Um das Zelt oder den Wohnwagen dürfen keine Gräben für eventuellen Wasserabfluß gegraben werden.
  • Sie müssen Ihren Hausabfall selbst zu dem Presscontainer bringen, der sich auf dem großen Parkplatz hinter der Rezeption befindet. Diesen können Sie mit Ihrer Schrankenkarte öffnen. Glas und Papier müssen in die hierfür vorgesehenen Container deponiert werden, die sich ebenfalls hinter der Rezeption befinden.
  • Benutzen Sie die Waschgelegenheiten nicht als Spülgelegenheit und gießen Sie keine Abfallwasser oder Ähnliches in die Toiletten.
  • Kinder bis zu 6 Jahren dürfen die Sanitärgebäude nicht ohne Aufsicht und Begleitung benutzen.
  • Bei die Abreise soll die Platz sauber hinterlassen werden.

Motorisierter Verkehr

  • Für alle Verkehrsmittel gilt auf dem Gelände eine maximale Geschwindigkeit von 5 km pro Stunde ( das ist Laufgeschwindigkeit).
  • Mofas/Roller sind ausschließlich mit ausgeschaltetem Motor erlaubt. Der Strand, der Boulevard und der Pier sind für Fahrräder, Mofas Roller und Autos verboten.

Hunden

  • Hundebesitzer haben die Pflicht, ihren Hund an der Leine zu halten (Leine maximal 2 Meter). Der Hund muß außerhalb des Freizeitzentrums ausgeführt werden und der Schmutz des Tieres muß aufgeräumt werden.
  • Während die Monate April - Oktober sind Hunde am Strand nicht erlaubt. Angeleint dürfen Sie jedoch auf dem Boulevard ausgeführt werden.

Allgemein

  • Es ist verboten, LPG Tanks, sogenannte Autogastanks, beim Zelt oder Wohnwagen abzustellen.
  • Alle Gasinstallationen müssen den gesetzlichen Bedingungen entsprechen.
  • Jegliche Form von Reklame oder Verkaufsaktivitäten ohne schriftliche Genehmigung, außer in den hierfür bestimmten Gebäuden, ist verboten.
  • Die Benutzung der Slipanlage mit kleineren Trailern ist für registrierte Campinggäste ohne extra Kosten erlaubt. Dritte müssen sich erst an der Rezeption des Campingplatzes hierfür anmelden.
  • Bezüglich der Fahrgebiete für Motorboote verweisen wir Sie auf die Richtlinien, die vom ANWB erstellt wurden. In den Gewässern zwischen den Plätzen des Freizeitzentrums ist es lediglich erlaubt, zu paddeln und zu rudern.
  • Jetskis, Trikes und Quads sind nicht erlaubt.
  • Besitz, Verkauf und Benutzung von Drogen ist auf dem Freizeitgelände De Holle Poarte nicht erlaubt. Nicht-Einhaltung hat die Entfernung vom Freizeitgelände zur Folge und es wird kein Geld zurückerstattet.
  • Die Direktion ist jederzeit berechtigt, jemanden bei Nicht-Einhaltung der Regeln, vom Freizeitzentrum zu entfernen oder jemandem den Zutritt zum Freizeitzentrum zu verbieten.
  • Insoweit nicht ausdrücklich hiervon abgewichen wurde, gelten die Recron - Bedingungen. Diese sind an der Rezeption erhältlich
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